Stipendien

Reisekostenzuschüsse für NachwuchswissenschaftlerInnen

Zur DHd 2017 vergeben der DHd-Verband, CLARIN-D und DARIAH-DE neun Reise­kosten­zuschüsse in Höhe von jeweils bis zu 450,00 EUR an Nachwuchs­wissen­schaft­lerInnen, die an der DHd Jahrestagung vom 13. bis 17. Februar 2017 in Bern teilnehmen. Als digitale Forschungs­infrastrukturen, die im Bereich der Geistes-, Kultur- und Sozial­wissen­schaften engagiert sind, unterstützen CLARIN-D und DARIAH-DE den DHd-Verband dabei, wissen­schaft­lichem Nachwuchs mit herausragenden Beiträgen die Teilnahme zu ermöglichen.

Bedingungen
Bewerbungsberechtigt sind NachwuchswissenschaftlerInnen (insbesondere in der Bachelor-, Master- oder Promotionsphase), die an wissenschaftlichen Einzel- oder Gruppen (Abschluss-)projekten, Softwareprojekten, Tools, Studien oder (Infrastruktur-)Konzepten arbeiten und deren Tagungs-Einreichung begutachtet und angenommen wurde.
Erforderlich ist die Registrierung für die Tagung bis zum 5. Januar 2017 sowie eine Bewerbung um den Reisekostenzuschuss für Nachwuchswissenschaftler_innen per E-Mail an bis spätestens 10. Januar 2017 (12 Uhr MEZ). Der E-Mail beizufügen ist eine PDF-Datei mit tabellarischem Lebenslauf (max. 1 Seite), eine Kopie der CfP-Bewilligung (Bestätigungs-E-Mail) und der eingereichte Abstract.

Wer einen Reisekostenzuschuss erhält, verpflichtet sich, über geeignete Kanäle, die mit dem Auswahlkomitee abzustimmen sind, bis spätestens zwei Wochen nach Konferenzende über die Erfahrungen auf der Tagung zu berichten. Dazu eignen sich beispielsweise Beiträge im DHd-Blog, Social-Media-Aktionen, tageweise Übernahme des Konferenz-Twitter-Accounts, Foto- oder sonstige multimediale Dokumentationen und kurze Konferenzberichte über andere mediale Kanäle. Weitere individuelle Präsentations- und Publikationsformen können dabei in Rücksprache berücksichtigt werden.
Auswahlkriterien
Qualität des Abstracts, insbesondere nach den Kriterien Originalität und fach­wissen­schaftliches, technologisches und/oder methodisches Innovationspotential.
Bei gleicher Qualität und mehr Bewerbungen als zu vergebenden Stipendien ent­scheidet das Los (der Rechtsweg ist ausgeschlossen).
Es werden solche BewerberInnen vorgezogen, die nicht bereits ein Stipendium für eine der vorigen DHd-Konferenzen erhalten haben. Vom Wettbewerb ausgeschlossen sind NachwuchswissenschaftlerInnen, die von den lokalen Organisatoren bereits einen Reisekostenzuschuss erhalten.
Die Wahl der Reisekostenzuschussempfänger_innen wird gemeinschaftlich von Vertretern des DHd-Vorstands, CLARIN-D und DARIAH-DE getroffen.

Benachrichtigung
Die ReisekostenzuschussempfängerInnen werden spätestens am 15. Januar 2016 benachrichtigt und darüber hinaus auf der Tagung benannt. Eine Erstattung der Reisekosten erfolgt nach der Konferenz, den EmpfängerInnen werden die Modalitäten bei der Vergabe mitgeteilt.

Bei Fragen zu den Reisekostenzuschüsse für NachwuchswissenschaftlerInnen wenden Sie sich bitte an